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Informationen für die Wahlauschüsse über Ihre Rechten und Pflichten und überfällige Termine.:Schulungen für Wahlausschüsse zur MAV-Wahl 2025 im einheitlichen Wahlverfahren

Die Wahlen zur Mitarbeitervertretung im Erzbistum Köln sind für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestimmt die Mitarbeitervertretung den Wahltermin und den Wahlausschuss. Besteht noch keine Mitarbeitervertretung, hat der Dienstgeber eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen, auf der der Wahlausschuss gewählt wird und der wiederum den Wahltermin bestimmt (§§ 9, 10 Abs. 1 MAVO). Die Wahlausschüsse sollten jedoch über ihre Rechte und Pflichten und überfällige Termine informiert sein. Sie erhalten lt. § 16 Abs. 2 MAVO für diese Schulungen Arbeitsbefreiung.
Datum:
Mo. 18. Nov. 2024 9:00 - 12:30
Art bzw. Nummer:
24.657 - 18.11.2024 Vormittag
Von:
Anne-Barbara Müller-Charjaoui

Kosten

88,00 €
Seminargebühren

Inhalte

  1. Vorbereitung der Wahl (Aufgaben des Wahlausschusses; Wer ist wahlberechtigt? Anzahl und Aufstellung der Kandidaten…)
  2. Durchführung der Wahl
  3. Konstituierende Sitzung der MAV
  4. Anfechtung der Wahl gem. § 12 MAVO
  5. Vereinfachtes Wahlverfahren

Hinweis

Diese Veranstaltung richtet sich an Wahlausschüsse, die im einheitlichen Wahlverfahren nach § 11 MAVO wählen (nicht an Wahlleitungen nach vereinfachtem Wahlverfahren nach §11a ff. MAVO!).

10+ Plätze frei

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