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Bildungsurlaub im Katholisch-Sozialen Institut

Das Katholisch-Soziale Institut ist eine nach Arbeitgeberweiterbildungsgesetz (AWbG) vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannte Einrichtung für Bildungsurlaub. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Beantragung Ihres Bildungsurlaubs im Katholisch-Sozialen Institut.

Angaben zur Anerkennung unserer Veranstaltungen in anderen Bundesländern können Sie über unsere Seite auf dem Internetportal Bildungsurlaub.de recherchieren.

Grundsätzliche Informationen

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmer/-innen einen jährlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

  • Arbeitnehmer/-innen können bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beantragen.
  • Thematisch müssen sich die Veranstaltungen im Feld der politischen und beruflichen Weiterbildung bewegen.
  • Die Veranstaltung muss insgesamt mindestens drei Tage im Block oder fünf Tage in mehreren Kurseinheiten andauern. Der Kurs muss dabei täglich mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen.
  • Der Antrag auf Bildungsurlaub ist direkt bei Ihrem Arbeitgeber zu stellen. Die Antragstellung sollte spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
  • Einschränkungen: Arbeitnehmer/-innen, die einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen, müssen mindestens seit sechs Monaten in Ihrem Betrieb beschäftigt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Auch Auszubildende haben in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Bildungsurlaub.

  • Auszubildenden stehen bis zu fünf Tage Bildungsurlaub für die Gesamtdauer ihrer Ausbildungszeit zu.
  • Thematisch müssen sich die Veranstaltungen im Feld der politischen Weiterbildung bewegen.
  • Die Veranstaltung muss insgesamt mindestens drei Tage im Block oder fünf Tage in mehreren Kurseinheiten andauern. Der Kurs muss täglich mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen.
  • Der Antrag auf Bildungsurlaub ist direkt bei Ihrem Arbeitgeber zu stellen. Die Antragstellung sollte spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
  • Einschränkungen: Der Anspruch ist in den ersten beiden Dritteln der Berufsausbildung zu nehmen. Anderenfalls ist eine Zustimmung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Für die Antragstellung hilfreiche Dokumente: