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Initiativrechte der MAV - wie kommt die MAV ins Handeln?
Programm
Bei vielen MAVen liegt der Schwerpunkt der Arbeit im Reagieren auf Initiativen des Dienstgebers, wie z.B. die Zustimmung zu einem Dienstplan oder die Einführung einer technischen Anlage. Weniger bekannt und selten genutzt sind jedoch die Initiativrechte der MAV, durch die sie die Arbeitsbedingungen in ihrer Einrichtung aktiv mitgestalten kann.
Das Vorschlags- und Antragsrecht gibt der MAV das Recht, zunächst Gehör beim Dienstgeber zu finden und über die Einigungsstelle Maßnahmen durchzusetzen, von denen der Dienstgeber zunächst nicht überzeugt war.
1. Tag: Blick auf die Beteiligungsrechte
U.a.: Vertiefung der Beteiligungsrechte der MAV gem. §§ 26-39 MAVO.
2. Tag: Initiativrechter der MAV
U.a.: Verfahren und Inhalt der Vorschlagsrechte der MAV gem. § 32 MAVO; Verfahren und Inhalt der Antragsrechte der MAV gem. § 37 MAVO.
3. Tag: Praktische Umsetzung und Durchsetzung
U.a.: Form und Inhalt von Dienstvereinbarungen gem. § 38 MAVO; Zulässigkeit, Wirkung, Kündigung, Nachwirkung; Rechts- und Verhandlungssicherheit bei den Rechten der MAVO gewinnen, bei denen die Initiative von der MAV ausgeht; Durchsetzung der Initiativrechte vor Einigungsstelle und Kirchlichem Arbeitsgericht.
Empfehlung
Vorherige Teilnahme am "MAVO-Grundkurs" und am "Arbeitsrechtsgrundkurs"
Kosten
623,- € inkl. Unterkunft und Verpflegung