Die Wahlen zur Mitarbeitervertretung im Erzbistum Köln sind für das Frühjahr 2021 vorgesehen. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestimmt die Mitarbeitervertretung den Wahltermin und den Wahlausschuss. Besteht keine Mitarbeitervertretung, hat der Dienstgeber eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen, auf der der Wahlausschuss gewählt und der Wahltermin bestimmt wird (§§ 9, 10 Abs. 1 MAVO). Die Wahlausschüsse sollten jedoch über ihre Rechte und Pflichten und überfällige Termine informiert sein. Sie erhalten lt. § 16 Abs. 2 MAVO für diese Schulungen Arbeitsbefreiung.
Die Kosten der Schulung übernimmt der Dienstgeber.
Inhalte der Schulung:
- Vorbereitung der Wahl (Aufgaben des Wahlausschusses; Wer ist wahlberechtigt? Anzahl und Aufstellung der Kandidaten...)
- Durchführung der Wahl
- Konstituierende Sitzung der MAV
- Anfechtung der Wahl gem. § 12 MAVO
- Vereinfachtes Wahlverfahren
Dozentin: Anja Schu